Am 30. Dezember 2019 wurden auf dem jüdischen Friedhof in Geilenkirchen 47 Grabsteine umgeworfen und besprüht. Mitte September begann der Prozess gegen die zwei Angeklagten. Der zweite Prozesstermin soll am 8. Dezember 2021 stattfinden. Einer der Angeklagten ist Björn Görtz aus Selfkant.
Vorgeworfen wird den beiden Angeklagten aus den Gemeinden Gangelt (*1998) und Selfkant (*1986) die Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung. Nach Recherchen eines Journalisten bewegten sich beide Angeklagten in der extrem rechten Szene. Björn Görtz war schon vor Jahren in der Szene unterwegs und bewegte sich in der Nähe der 2012 verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL). 2014 war er bei der Kommunalwahl zum Gemeinderat FDP-Kandidat. Nachdem der 33- jährige Mann 2017 erneut bei einem Neonazi-Aufmarsch zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess im Berliner Umland aufgefallen war, leitete die FDP umgehend ein Ausschlussverfahren ein. Bis heute ist der Neonazi auch im Umfeld der neonazistischen Partei „Die Rechte“ (DR) aktiv, die als Nachfolge der KAL eingeordnet werden kann.
Mitte Juli 2019 waren auch auf dem auf dem jüdischen Friedhof in Gangelt fast 30 Grabsteine umgestoßen, zerstört oder mit Hakenkreuzen beschmiert worden. Rund 650 Meter vom Tatort entfernt waren seinerzeit auch ältere Aufkleber von „Syndikat 52“ (S52), die Projektgruppe der Partei „Die Rechte“, entdeckt worden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung rechnete im September 2020 in einer Antwort auf eine Große Anfrage der Grünen sowohl die vorangegangenen Schändung in Gangelt als auch jene in Geilenkirchen Vertretern der Neonazi-Gruppe S52 zu. Zuletzt trat Björn Görtz am 9. Oktober 2021 in Dortmund beim Gedenkmarsch für Siegfreid Borchardt, auch genannt SS-Siggi, im Syndikat 52 Pullover in Erscheinung.
Die Anklageschrift des nun stattfindenden Prozessses wurde scharf von mehreren Seiten kritisiert, da nirgendwo „der antisemitische und volksverhetzende Charakter dieser Friedhofsschändung erwähnt“ wird. Eine klare Benennung der Taten und der Motivation fehlt.