Milde Strafe für rheinländischen Neonazi

Übernommen von bnr.de

29.04.2019 – Erkelenz/Hückelhoven/Berlin
Weil er sich an antisemitischen Gesängen bei einem Aufmarsch zu Ehren des früheren Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß beteiligte, hat das Amtsgericht Erkelenz einen Heranwachsenden aus Hückelhoven unter Auflagen wegen Volksverhetzung nach Jugendstrafrecht verwarnt. Bei dem Aufmarsch am 18. August 2018 in Berlin fiel unter den rund 700 Neonazis besonders der „Rheinland-Block“ auf, weil aus dessen Reihen der Gesang angestimmt wurde: „Wo man Juden deportiert, da ist das Rheinland, schalalalala…“. (bnr.de berichtete).
Das Amtsgericht Erkelenz (Kreis Heinsberg) verwarnte den Heranwachsenden am vergangenen Donnerstag wegen Volksverhetzung nach Jugendstrafrecht unter Auflagen. Der 21-Jährige muss eine Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, das Aussteigerprogramm des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes kontaktieren und das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln besuchen.
Der Heranwachsende aus Hückelhoven hatte seinerzeit als Träger des Fronttransparentes besagten „Blocks“ mitgesungen. Nach bnr.d-Recherchen  engagierte sich der 21-Jährige in der Neonazi-Gruppe „Syndikat 52“ (S52) sowie dem lokalen Kreisverband der Neonazi-Partei „Die Rechte“ (DR). Der Heranwachsende besuchte ebenso seit Jahren regelmäßig rechtsextreme Versammlung und Aufmärsche. Am 10. November 2018 nahm er etwa noch an einem solchen von Neonazis und Holocaust-Leugnern in Bielefeld teil, der anlässlich des Geburtstages der inhaftierten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel stattfand. (bnr.de berichtete) Vor Gericht wies der Heranwachsende am vergangenen Donnerstag darauf hin, dass er seit geraumer Zeit keinen Kontakt mehr zur rechten Szene habe. (mik)