18.11.2013 Kundgebung gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus

Kundgebung gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus am 18.11.2013 um 11:30 Uhr vor dem Aachener Justizzentrum (am Adalbertsteinweg 92, Nähe Bahnhof Rothe Erde).

Am 18.11.2013 werden mehrere Antifaschist_innen in Aachen vor Gericht stehen. Vorgeworfen wird ihnen die Behinderung eines Neonaziaufmarsches der inzwischen verbotenen Kameradschaft Aachener Land durch die Blockade eines Gleisabschnitts.
Die Kameradschaft Aachener Land wurde 2001 von Neonazis aus dem Aachener Umland gegründet und zählte bis zu ihrem Verbot zu den ältesten und aktivsten Neonazi-Kameradschaften in Nordrhein-
Westfalen. In der Stadt Aachen und im Umland ist seitdem ein verstärktes Auftreten der militanten extremen Rechten zu beobachten. Der Anstieg extrem rechter Aktivitäten äußert sich vor allem in Angriffen auf Migrant_innen, Antifaschist_innen und andere als Gegner_innen wahrgenommene Personen, Gruppen und deren Treffpunkte. Ziele der rechten Angriffe in Aachen sind häufig Privatwohnungen, linke Einrichtungen und Parteibüros. Mit diesem systematischen Vorgehen versuchen Neonazis, politische Gegner_innen einzuschüchtern und ein Klima der Angst zu erzeugen. Kurz vor dem Verbot fiel die KAL durch offene Sympathiebekundungen für den NSU auf.

Heute, nach dem Verbot fungiert die neugegründete Partei Die Rechte als Auffangbecken der KAL. Auf der ersten Kundgebung der Partei nach dem KAL Verbot in Düren rief ein offizieller Redner – der ehemalige Kameradschafts-Führer – durchs Megafon: „Trotz Verbot sind wir nicht tot“.

Derweil geraten in Aachen Antifaschist_innen erneut in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Im August 2012 beispielsweise sollte am Amtsgericht Aachen ein Prozess gegen einen Antifaschisten beginnen. Ihm wurde Körperverletzung gegen einen Aachener Neonazi vorgeworfen – er soll ihn mit einem Kaugummi bespuckt haben.

Die Aachener Staatsanwaltschaft ist inzwischen bundesweit dafür bekannt, gegenüber Neonazis nachsichtige Milde walten zu lassen, während Antifaschist_innen mit politischen Verfahren überzogen werden. Da werden Antifaschist_innen wegen Vermummung gegenüber Neonazis in Jugendarrest genommen, Verfahren wegen Beihilfe zur Beleidigung eingeleitet und da wird dann eben auch mal vermeintliches „Anspucken“ zur Körperverletzung. Die Kriminalisierung einer Sitzblockade gegen einen Aufmarsch einer längst verbotenen neonazistischen Organisation ist wohl ein weiterer Akt dessen. Und dieser kommende Gerichtsprozess wird nur einer von vielen sein. Bei der Sitzblockade wurden mehr als 50 Antifaschist_innen in Arrest genommen. Die Verfahren also können sich über die nächsten Jahre ziehen.

Die antifaschistischen Aktivitäten, die in besagtem Gerichtsverfahren verhandelt werden sollen, richteten sich gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche in Stolberg. Fünf Jahre in Folge marschierten 250 bis 800 Nazis aus dem gesamten Bundesgebiet, Belgien und den Niederlanden im April zweimal im Jahr in Stolberg auf, um rassistische Parolen auf die Straße zu bringen. Vor migrantischen Einrichtungen, an von Migrant_innen bewohnten Häusern und an Geschäften wurden Parolen gerufen wie: „Wir kriegen Euch alle!“. Spätestens nach Bekanntwerden der Mordserie des NSU solle jeder und jedem bewusst sein, was Neonazis damit meinen. Aber diese Drohungen waren nie Gegenstand der Strafverfolgung. Mit Antifaschist_innen allerdings geht die Aachener Staatsanwaltschaft nicht so nachsichtig um.

Nur vier Monate nach dem hier verhandelten Ereignis wurde die KAL verboten. Bei den damit in Zusammenhang stehenden Durchsuchungen beschlagnahmte die Polizei mehrere Luftgewehre, Zwillen, eine Armbrust, Schlagstöcke, eine Vielzahl Messer, einen Schlagring, und ein Faustmesser, sowie einen Morgenstern. Verboten wurde sie wegen ihrem kämpferisch-aggressiven Auftreten, ihrer Nähe zum Nationalsozialismus, der Propagierung der Rassenlehre. In der Verbotsverfügung sind Aktivitäten der letzten 10 Jahre als Belege aufgeführt. Die Aufmärsche in Stolberg übrigens, sind hier explizit erwähnt als Teile dieser Praxen, die zum Verbot führten.

Dass die Aachener Staatsanwaltschaft nun Antifaschist_innen zu Hauf vor Gericht zerrt und damit das Engagement gegen diese inzwischen verbotene Organisation im Nachhinein noch kriminalisiert, beweist nicht das öffentliche Interesse an dieser Strafverfolgung sondern allein das Interesse der Aachener Staatsanwaltschaft: Die erneute Kriminalisierung von Antifaschismus.

Wir rufen auf zur Kundgebung am 18.11.2013 um 11:30 Uhr vor dem Aachener Justizzentrum am Adalbertsteinweg 92, Aachen.

Sofortige Einstellung aller Verfahren!

Keine Kriminalisierung von Antifaschismus!